Etikette
Etikette

Hundebesitzer beachten bitte Punkt 4 unserer Platzetikette
Wir nehmen Rücksicht
Hausordnung- und Platzetikette
Unsere Golfanlage dient unseren Mitgliedern und Gästen zur sportlichen Betätigung, Entspannung und Erholung.
Auf Grund der oftmals starken Platz-Frequentierung bitten wir um eine rücksichtsvolle und höfliche Verhaltensweise untereinander und die Einhaltung unserer Spielregeln, damit alle einen ungetrübten Aufenthalt genießen können.
1. Wir grüßen uns in Herzogswalde!
Ein freundliches „Guten Tag“ ist auf unserer Anlage Usus. Wir sind eine freundliche und sportliche Gemeinschaft.
2. Spielberechtigung, Startzeiten und Greenfee
Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag geleistet haben und Greenfee-Spieler. Das Bag-Tag der Mitglieder und Greenfee-Spieler muss deutlich sichtbar an der Golftasche angebracht sein.
Für jedes Spiel auf dem Platz ist über die PC-Caddie App oder im Sekretariat eine Startzeit zu buchen. Dies gilt auch für den Kurzplatz. Ansonsten besteht keine Startberechtigung.
Wer seine Startzeit nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, diese rechtzeitig (mindestens 3 Stunden vor der Abschlagszeit) zu stornieren.
Vor dem Spiel ist ein Check-in über das Buchungsterminal, die PC-Caddie App oder das Sekretariat verpflichtend, damit es keine No-Show Einträge (Nichterscheinen trotz Reservierung) gibt. Ab fünf No-Show Einträgen erfolgt automatisch eine Buchungssperre.
Für die Spielberechtigung ist ein Handicap von 54 erforderlich,
Greenfee-Spieler müssen das Greenfee vor dem Spiel im Sekretariat entrichten.
Ohne vorherige Begleichung des Greenfees haben Gäste kein Spielrecht.
3. Etikette und Kleiderordnung
Neben der in den Offiziellen Golfregeln (Abschnitt I) des Deutschen Golf Verbandes enthaltene Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich sein sollte, ist die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.
Vor Verlassen des Bunkers ist dieser mit dem Rechen sorgfältig zu harken, Pitch-Marken sind auszubessern und Divots zurückzulegen.
Grüns, Abschläge, Vorgrüns sowie Engstellen zwischen Grüns und Bunkern dürfen nicht mit Trolleys oder E-Carts befahren werden.
Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Rufen Sie sofort laut „FORE“, wenn ein geschlagener Ball Personen gefährden könnte.
Weisen Sie bei Verstößen anderer Spieler diese ohne Anmaßung höflich auf korrektes Verhalten hin.
Von den Mitgliedern und den Gästen wird erwartet, dass auf der Golfanlage eine golfübliche Bekleidung getragen wird.
Es sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen erlaubt.
4. Hunde
Damit auf der Anlage ein freundliches Miteinander zwischen Hunde-Freunden und -Skeptikern und der Schutz von in der Natur lebenden Tieren (Füchse, Dachse, Rehe, Hasen etc.) gesichert bleibt, gelten für alle Golfer, die ihre Vierbeiner mitnehmen, folgende Regeln:
• Das Mitnehmen von Hunden ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Der Hund muss auf dem Platz kurz angeleint (keine Teleskopleine!) und auf dem Golfplatz am Golfbag geführt werden. Diese Pflicht gilt auf dem gesamten Golfplatzgelände und nicht nur in Sichtweite des Clubsekretariats. Die Leinenpflicht besteht auch für Hunde, die gut erzogen sind. Ausnahmen von der Leinenpflicht werden nicht gewährt.
• Das Mitführen von Hunden während eines Golfwettspiels ist ohne Ausnahme nicht erlaubt.
• Hunde dürfen Greens, Biotope, Abschläge, Teiche, Neuanpflanzungen und Bunker nicht betreten.
• Auf dem Platz muss der Hundeführer dafür sorgen, dass sich sein Hund entsprechend ruhig und diszipliniert verhält. Der Spielfluss darf durch das Mitführen eines Hundes nicht beeinträchtigt werden.
• Hinterlassenschaften (bspw. Hundekot) sind vom Halter sofort zu entfernen und entsprechend zu entsorgen. Bitte denken Sie an die Mitnahme von Kotbeuteln.
• Mitspieler in einem Flight sollten, wenn möglich, vorab über das Mitführen von Hunden auf der Golfrunde informiert sein. Andere Mitspieler sind befugt, bei Zuwiderhandlung auf unsere Hunde- Etikette hinzuweisen.
• Der Hundehalter/-führer übernimmt die volle Haftung für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Material, und Umwelt auf dem Golfplatz anrichtet. Bei berechtigten Beschwerden von Mitspielern oder anderen Golfspielern über das Verhalten des Hundes muss die Runde unverzüglich abgebrochen werden.
Die Geschäftsleitung kann Spielern, die sich nicht an die Regeln halten, die Erlaubnis entziehen, den Hund auf weitere Runden mitzunehmen.
5. Parken
Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen und markierten Parkplätzen abgestellt werden.
Das Parken in Zufahrtswegen oder Sicherheitszonen ist untersagt.
Bitte befahren Sie die Zufahrt und die Parkplätze vorsichtig und rücksichtsvoll. Sie müssen jederzeit mit Fußgängern, Carts, Greenkeeper-Fahrzeugen usw. rechnen und entsprechend bremsbereit sein.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen.
Die Parkplätze vor dem Restaurant stehen nur den Personen zur Verfügung, die die Eigenschaften der Ausschilderung erfüllen.
EinVerstoß gegen die Parkregelung wird mit Maßnahmen gem. Abschnitt 12 dieser Hausordnung geahndet.
6. Greenkeeper
Platzarbeiten haben immer Vorrecht.
Den Anweisungen der Greenkeeper ist stets Folge zu leisten.
Bei Mäharbeiten muss mit dem Spiel gewartet werden, bis die Bahn frei ist oder der Greenkeeper ein eindeutiges Signal zum Spielen gibt.
Bei längeren Arbeiten ist der Ball aufzuheben und zügig zur nächsten Bahn zu gehen.
Unterbricht der Greenkeeper seine Arbeit für Ihr Spiel, dann bitte zügig spielen, um die Wartezeit des Greenkeepers so kurz wie möglich zu halten.
Für mutwillige oder grobfahrlässige Gefährdung der Greenkeeper wird eine sofortige Spielsperre gegen den betreffenden Spieler verhängt.
7. Umkleiden und Sanitärraum
In den Umkleideräumen bzw. Dusch- und Waschräumen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Die Handtücher sind Eigentum des Clubs und nur für Dusch- und Waschzwecke zu verwenden.
Die Nassbereiche dürfen weder mit Golf- noch mit Straßenschuhen betreten werden.
Für die Entwendung nicht im Garderobenschrank eingeschlossener Gegenstände übernimmt der Club
keine Haftung.
Der Garderobenschrank ist beim Verlassen der Umkleide unbedingt wieder freizugeben.
8. E-Carts
Die Vermietung der E-Carts ist witterungsabhängig und deren Einsatz wird von unserem Headgreenkeeper entschieden.
Der Standort der Carts ist seitlich an der Caddyhalle. Wir möchten Sie bitten, Ihr Golfgepäck möglichst dort auf- und abzuladen.
Carts sind nach beendeter Runde unverzüglich dort wieder in sauberem Zustand abzustellen und an die Ladebox mit der dem Cart zugeordneten Nummer anzuschließen.
Behandeln Sie das Cart pfleglich und vermeiden Sie unnötige Belastungen.
Probleme oder Schäden sind dem Sekretariat unverzüglich anzuzeigen.
Kindern unter 16 Jahren ist es strengstens verboten, auch nicht unter Aufsicht der Eltern, ein Cart zu lenken.
Grüns, Abschläge, Vorgrüns sowie Engstellen zwischen Grüns und Bunkern müssen mit E-Carts weitläufig umfahren werden
9. Notfall auf dem Platz
In lebensbedrohlichen und schwerwiegenden medizinischen Notfällen, wie bei (Verdacht auf) Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Unfall, ist sofort direkt der Rettungsdienst unter der Notruf-nummer 112 zu alarmieren.
Danach ist sofort das Frontoffice unter TelNr. 035209 31 05 90 zu informieren, damit ein Voraushelfer den Rettungsdienst einweist und, falls benötigt, den Defibrillator vorab zur Unglücksstelle bringen kann.
Falls das Frontoffice bereits geschlossen ist kann versucht werden, diese Hilfe über das Restaurant unter Tel.Nr. 035209 310598 zu erlangen
10. Hausrecht und Verstöße dagegen
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu Ordnungsmaßnahmen durch unsere Geschäftsleitung führen. Dies kann beispielsweise ein einmaliger, zeitlich befristeter oder auch dauerhafter Verlust des Spiel- bzw. Nutzungsrechts sein. Über die genaue Art und Weise einer Sanktion entscheidet die Geschäftsleitung.
Das Hausrecht obliegt der Geschäftsleitung.
Mitarbeiter des Golfclubs handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Geschäftsleitung. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten, andernfalls kann ein Platz- oder Hausverbot ausgesprochen werden.
11. Mitgliederverwaltung / Daten
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Spiel- und Besucherbetriebs erfasst die Golfclub Herzogswalde GmbH Namen, Anschrift sowie andere persönliche Daten von Mitgliedern und Gästen.
Die Golfclub Herzogswalde GmbH verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln, nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzuleiten.
Weitergehende Details finden sich in der Datenschutzverordnung auf unserer Homepage.